Inhaltsverzeichnis

Vorwort

1

Kapitel

Allgemeines Gesellschaftsrecht

Gesellschaften sind bei der Auswahl der Rechtform nicht völlig frei, es steht aber eine Vielzahl unterschiedlicher Rechtformen zur Verfügung. Die Motive der Wahl für die „richtige“ Rechtform sowie wesentliche Charakteristika der Rechtsformtypen werden erläutert, und es wird der Frage nachgegangen, was einen „Konzern“ auszeichnet. Abgerundet wird das Kapitel mit Informationen zum Firmenbuch.

1.1 Welche Aufgabe hat das Gesellschaftsrecht?

1.2 Welche Rechtsformen kennt das Gesellschaftsrecht?

1.3 Gibt es die „optimale“ Rechtsform?

1.4 Personengesellschaften

1.5 Kapitalgesellschaften

1.6 Atypische Rechtsformen

1.7 Konzern

1.8 Firmenbuch

2

Kapitel

Die Aktiengesellschaft

Charakteristisch für die Aktiengesellschaft ist die strenge Organisationsform, die nur wenig Gestaltungsspielraum zulässt. Grundlagen der Gründung, die Rolle der Satzung und der Geschäftsordnung sowie insbesondere die Aufgaben der Organe Hauptversammlung und Vorstand stehen im Zentrum dieses Kapitels. Geklärt werden auch Begriffe wie „Syndikatsvertrag“ und „Business Judgement Rule“ sowie die Fragen, wann die Geschlechterquote im Aufsichtsrat zur Anwendung kommt und welche Bedeutung der Österreichische Corporate Governance Kodex hat.

2.1 Durch welche Merkmale zeichnet sich eine Aktiengesellschaft aus?

2.2 In welcher Form wird das Grundkapital aufgebracht?

2.3 Welche Funktion hat das Grundkapital?

2.4 Welcher Unterschied besteht zwischen einer Stammaktie und einer Vorzugsaktie?

2.5 Darf eine Aktiengesellschaft eigene Aktien erwerben?

2.6 Was versteht man unter „Syndikatsvertrag“?

2.7 Aktiengesellschaft – Satzung

2.8 Aktiengesellschaft – Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat

2.9 Aktiengesellschaft – Organe

3

Kapitel

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Aufgrund ihres hohen Gestaltungsspielraums und der starken Rolle des Eigentümers/der Eigentümer zählt die GmbH zu den beliebtesten Rechtsformen. Neben den rechtlichen Grundlagen zur GmbH und ihren Organen werden auch Fragen zur neuen Möglichkeit der Online-Gründung sowie zur „GmbH gründungsprivilegiert“ behandelt. Eine Gegenüberstellung der wichtigsten Merkmale und Unterschiede von AG und GmbH runden das Kapitel ab.

3.1 Welche Merkmale zeichnen eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung aus?

3.2 Was versteht man unter „GmbH gründungsprivilegiert“?

3.3 Welche Auswirkungen hat die GmbH gründungsprivilegiert auf die Mindestkörperschaftssteuer?

3.4 Kann ich eine GmbH auch online ohne notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrages gründen?

3.5 Wer prüft die Identität des Gesellschafters/ der Gesellschafterin bei der Online-Gründung?

3.6 Warum ist die GmbH neben dem Einzelunternehmen die mit Abstand häufigste Rechtsform in Österreich?

3.7 Welchen Mindestinhalt hat der Gesellschaftsvertrag einer GmbH?

3.8 Sind die Geschäftsanteile der GmbH börsefähig?

3.9 Können GesellschafterInnen der GmbH zu zusätzlichen Einlagen verpflichtet werden?

3.10 Die Organe der GmbH

4

Kapitel

Sonstige Rechtsformen mit Aufsichtsrat

Zu den sonstigen Rechtsformen, die einen Aufsichtsrat haben können, zählen vor allem die Genossenschaft, die Privatstiftung und europäische Rechtsformen wie die Europäische Aktiengesellschaft. Vor allem die Europäische Aktiengesellschaft weist im Vergleich zur österreichischen Aktiengesellschaft wesentliche Unterschiede sowohl in der Organisationsform (Wahlrecht duales oder monistisches System) als auch hinsichtlich der Regelungen zur Mitbestimmung auf. Geklärt werden auch die Fragen, warum Privatstiftungen in der Praxis nur selten einen Aufsichtsrat haben und Genossenschaftsmitglieder unter bestimmten Umständen strengeren Haftungsregelungen unterliegen.

4.1 Die Genossenschaft

4.2 Privatstiftung

4.3 Europäische Rechtsformen

5

Kapitel

Aufsichtsratspflicht

In Österreich gilt das Prinzip: Dort, wo ein Aufsichtsrat besteht, gibt es auch Mitbestimmung der ArbeitnehmerInnen. Die Frage, bei welchen Gesellschaften eine Aufsichtsratspflicht besteht, ist somit für Betriebsräte von hoher Relevanz. Im Mittelpunkt dieses Kapitels steht die Aufsichtsratspflicht bei der GmbH. Es werden aber auch die Vorschriften beim Verein, der Privatstiftung und die gesetzlichen Sonderregelungen dargestellt.

5.1 Bei welchen Gesellschaftsformen besteht Aufsichtsratspflicht?

5.2 Aufsichtsratspflicht bei der GmbH

5.3 Die Aufsichtsratspflicht bei der Privatstiftung

5.4 Aufsichtsratspflicht beim Verein

5.5 Das Aufsichtsorgan bei Stiftungen und Fonds des Bundes

5.6 Gesetzliche Sonderregelungen bezüglich Aufsichtsrat

6

Kapitel

Die Entsendung in den Aufsichtsrat

Die Entsendung der ArbeitnehmervertreterInnen in den Aufsichtsrat erfolgt durch die Betriebsratskörperschaften. Aber welche Körperschaft ist zuständig, wenn es im Unternehmen mehrere gibt? Welche Liste darf wie viele VertreterInnen entsenden? Ist es auch möglich, einen Vertreter oder eine Vertreterin für den Aufsichtsrat der Muttergesellschaft zu nominieren, und wie erfolgt die Entsendung der KapitalvertreterInnen? All diese Fragen sind Gegenstand dieses Kapitels.

6.1 Die Entsendung der ArbeitnehmervertreterInnen

6.2 Die Bestellung der KapitalvertreterInnen

6.3 Die Geschlechterquote im Aufsichtsrat

7

Kapitel

Die Aufgaben und Rechte des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat hat primär die Aufgabe, die Geschäftsleitung zu überwachen. Dazu gehört etwa die Plausibilisierung von Berichten der Geschäftsleitung, die Prüfung von Jahresabschlüssen, aber auch die Formen der „vorausschauenden“ Überwachung, etwa im Rahmen zustimmungspflichtiger Geschäfte. Dabei übernimmt der Aufsichtsrat auch Mitverantwortung bei strategischen Unternehmensentscheidung. Zusätzlich trifft der Aufsichtsrat auch strategisch wichtige Personalentscheidungen in der Aktiengesellschaft, insbesondere die Bestellung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern.

7.1 Die Überwachung der Geschäftsleitung

7.2 Zustimmungspflichtige Geschäfte

7.3 Die Bestellung und Abberufung der Geschäftsführung bzw. des Vorstandes

8

Kapitel

Die Aufgaben und Rechte des einzelnen Aufsichtsratsmitglieds

Vorstandes in der AG oder Berichtspflichten der Geschäftsleitung – und Rechten des einzelnen Aufsichtsratsmitgliedes zu unterscheiden. Dem einzelnen Mitglied stehen etwa bestimmte Auskunftsrechte, bestimmte Teilnahmerechte an Eigentümerversammlungen oder Rechte im Zusammenhang mit der Aufsichtsratssitzung zu.

Kapital- und ArbeitnehmervertreterInnen sind an sich rechtlich gleichgestellt, bei der Vergütung, der Berufung bzw. Abberufung etc. gibt es aber unterschiedliche Regelungen. Die hohe Verantwortung der Aufsichtsratstätigkeit bedeutet auch, dass mit der Ausübung der Funktion eine entsprechende Haftung verbunden ist. Diese kann strafgerichtlicher oder zivilrechtlicher Natur sein.

Besondere praktische Relevanz hat zudem das Thema Verschwiegenheit. Die Aufsichtsratsmitglieder erhalten in Ausübung ihrer Funktion umfangreiche Informationen, die mitunter einer strengen Verschwiegenheit unterliegen. Dem steht gegenüber, dass ArbeitnehmervertreterInnen auch an die arbeitsverfassungsrechtlichen Pflichten gebunden sind und die Interessen der Beschäftigten wahrzunehmen haben. Dies kann unter Umständen dazu führen, dass eine gesellschaftsrechtliche Verschwiegenheitsverpflichtung durchbrochen werden muss. Eine entsprechende Abwägung ist durchzuführen.

8.1 Rechte des Gesamtaufsichtsrates – Rechte des einzelnen Mitgliedes

8.2 Haftung des Aufsichtsrates

8.3 Verschwiegenheit

8.4 Finanzielle Ansprüche des Aufsichtsratsmitgliedes

8.5 Entlastung des Aufsichtsrates

9

Kapitel

Die Aufsichtsratssitzung

Wieviel Vorbereitungszeit muss für die Sitzung zur Verfügung stehen, welche Unterlagen muss ich vorab erhalten? Welche Sitzungssprache und welche Sprache bei den Dokumenten ist in Österreich rechtens? Was ist bei Telefon- und Videokonferenzen zu beachten, was bei Umlaufbeschlüssen? In diesem Kapitel werden rechtliche Vorgaben zum Sitzungs-Protokoll und einiges mehr erörtert.

9.1 Gibt es eine Einberufungsfrist für die Aufsichtsratssitzung?

9.2 Bis zu welchem Zeitpunkt ist den Aufsichtsratsmitgliedern die Tagesordnung zu übermitteln, kann sie geändert werden?

9.3 Wann sind den Aufsichtsratsmitgliedern Unterlagen zur Sitzungs- und Beschlussvorbereitung zu übermitteln?

9.4 An welchem Ort und in welcher Sprache ist die Aufsichtsratssitzung abzuhalten?

9.5 Sind Telefon- oder Videokonferenzen problematisch?

9.6 Welche Rechtsstellung haben der/die Aufsichtsratsvorsitzende und seine/ihre StellvertreterInnen?

9.7 Kann ein einzelnes Aufsichtsratsmitglied eine Sitzung einberufen?

9.8 Das Aufsichtsratsprotokoll

9.9 Wer ist zur Teilnahme an einer Aufsichtsratssitzung berechtigt?

9.10 Kann sich ein Aufsichtsratsmitglied vertreten lassen?

9.11 Welche Regelungen bestehen für Ausschüsse des Aufsichtsrats?

9.12 Wann muss ein Prüfungsausschuss bestellt werden und welche Aufgaben hat er?

10

Kapitel

Die Beschlussfassung im Aufsichtsrat

Dürfen die Abstimmungen und Beschlüsse geheim durchgeführt werden bzw. habe ich ein Recht darauf? Kann ich Beschlüsse anfechten oder beeinspruchen? Sind Stimmenthaltungen erlaubt, welche Leitungsbefugnisse hat die/der Vorsitzende? All dies ist Gegenstand des Kapitel 10.

10.1 Unter welchen Voraussetzungen ist der Aufsichtsrat beschlussfähig?

10.2 Wie verläuft der Abstimmungsvorgang im Regelfall?

10.3 Was sind Umlaufbeschlüsse, unter welchen Voraussetzungen sind sie zulässig?

10.4 Sind Stimmenthaltungen zulässig?

10.5 Sind geheime Beschlussfassungen zulässig?

10.6 In welchen Fällen soll oder muss sich ein Aufsichtsratsmitglied der Stimme enthalten (Stimmverbot aufgrund „Befangenheit“)?

10.7 Was versteht man unter Dirimierungsrecht?

10.8 Sind die Stimmrechte von Arbeitnehmer- und KapitalvertreterInnen im Aufsichtsrat gleichwertig? (Fälle der sogenannten „doppelten Mehrheit“)

10.9 Wann ist ein Beschluss ungültig?

11

Kapitel

Aufsichtsrat und Bilanz

Der Jahresabschluss dient vor allem dazu, das Ergebnis der Arbeit der Geschäftsleitung zu quantifizieren, strukturieren und zu erläutern. Die Geschäftsleitung legt damit Rechenschaft über ihr Wirken ab. Dem Aufsichtsrat kommt dabei die Verantwortung zu, den Jahresabschluss sorgsam zu überprüfen, gegebenenfalls auch festzustellen. Er kann sich dabei der professionellen Unterstützung durch den Abschlussprüfer bedienen.

11.1 Wer ist für die Feststellung und Überprüfung des Jahresabschlusses zuständig?

11.2 Welche Aufgaben hat der Aufsichtsrat im Zusammenhang mit dem Jahresabschluss?

11.3 Wie ist die Entlastung von Vorstand, Geschäftsführung und Aufsichtsrat vorzunehmen?

11.4 Wann ist ein Prüfungsausschuss einzurichten?

11.5 Welche Aufgaben hat der/die AbschlussprüferIn in Zusammenhang mit dem Jahresabschluss?

11.6 Die Rolle des Aufsichtsrats bei der Bestellung des Abschlussprüfers/ der Abschlussprüferin

11.7 Wann und wem ist der Prüfbericht zu übermitteln?

11.8 Was sind die erforderlichen Inhalte des Prüfberichtes?

11.9 Der Bestätigungsvermerk

11.10 Berichtspflicht des Abschlussprüfers/der Abschlussprüferin („Redepflicht“)

11.11 Ist der Prüfbericht vertraulich?

11.12 Der (konsolidierte) Corporate Governance Bericht

11.13 Nichtfinanzielle Berichterstattung

11.14 Zusätzlicher Bericht an den Prüfungsausschuss

11.15 Innerhalb welcher Fristen ist der Jahresabschluss den Unternehmensorganen vorzulegen?

11.16 Worauf sollte bei der Überprüfung des Jahresabschlusses durch den Aufsichtsrat besonders geachtet werden?

11.17 Welchen Sinn macht die Analyse des Jahresabschlusses?

12

Kapitel

Aufsichtsrat und Unternehmenskrise

Unternehmenskrisen durchlaufen in der Regel verschiedene Phasen. Je nachdem, welche Ziele nicht erreicht werden, kann zwischen Strategiekrise, Ertragskrise und Liquiditätskrise unterschieden werden. Die Unterscheidung der Phasen ermöglicht einen hilfreichen Blick, wie weit die Krise bereits fortgeschritten ist. Für den Aufsichtsrat ist dies oft essenziell, da davon abhängt, wie viel Zeit für Sanierungsmaßnahmen noch übrig ist und welche Maßnahmen generell zu ergreifen sind.

12.1 Wie ist eine Unternehmenskrise zu erkennen?

12.2 Pflichten der Geschäftsführung bei drohender Zahlungsunfähigkeit (Überschuldung, Fortbestandsprognose, Insolvenzantrag binnen 60 Tagen)

12.3 Welche Aufgaben hat der Aufsichtsrat im Zusammenhang mit einer Unternehmenskrise?

13

Kapitel

Die Mitwirkung des Aufsichtsrats bei Umstrukturierungen

Umstrukturierungen wie Ausgliederungen, Outsourcingaktivitäten, Verschmelzungen oder Akquisitionen sind in den vergangenen Jahren zum normalen Alltag von Betriebsräten im Aufsichtsrat geworden. Gemeinsam ist den meisten Umstrukturierungsaktivitäten, dass die oft gravierenden Folgen erst lange nach der eigentlichen Umstrukturierung sichtbar werden. Die Mitwirkung im Aufsichtsrat bietet die Möglichkeit, rechtzeitig Informationen über Umstrukturierungen zu erhalten, aber auch entsprechend rasch Maßnahmen zur Milderung von negativen Auswirkungen auf die Belegschaft zu ergreifen bzw. einzufordern.

13.1 Sind Umstrukturierungsmaßnahmen berichtspflichtig?

13.2 Sind Umstrukturierungsmaßnahmen zustimmungspflichtig?

13.3 Welche Mitwirkungsrechte hat der Aufsichtsrat bei der Spaltung und der Verschmelzung?

13.4 Aufsichtsrats-Checkliste für Ausgliederungen

13.5 Aufsichtsrats-Checkliste für Fusionen und Übernahmen

14

Kapitel

Aufsichtsratsmitglieder in Kreditinstituten und Versicherungsunternehmen

Aufgrund der erheblichen volkswirtschaftlichen Relevanz von Kreditinstituten und Versicherungsunternehmen werden bestimmte Anforderungen an den Aufsichtsrat im Gesamten und seine einzelnen Mitglieder gestellt. Folgendes Kapitel gibt Aufschluss darüber, welche Qualifikationsanforderungen und sonstigen Voraussetzungen für die Aufsichtsratstätigkeit in einem Banken- und Versicherungsaufsichtsrat grundsätzlich mitzubringen sind, und was insbesondere von ArbeitnehmervertreterInnen dabei zu beachten ist.

14.1 Warum und für wen gelten Fit-&-Proper-Anforderungen?

14.2 Wo sind die Fit-&-Proper-Anforderungen zu finden?

14.3 Wer überprüft die Fitness & Propriety?

14.4 Was bedeutet der Proportionalitätsgrundsatz?

14.5 Was ist die individuelle Eignung?

14.6 Was ist die kollektive Eignung?

14.7 Bestehen Einschulungs-, Fort- und Weiterbildungspflichten?

14.8 Wie viel Zeit ist aufzuwenden?

14.9 Bestehen besondere Anforderungen für Ausschussmitglieder?

14.10 Was ist von ArbeitnehmervertreterInnen in einem Banken- und Versicherungsaufsichtsrat zu beachten?

15

Kapitel

Der Corporate Governance Kodex

Im Rahmen der Corporate Governance wird die rechtliche und faktische Verteilung der Aufgaben zwischen Vorstand, GesellschafterInnenversammlung und Aufsichtsrat festgelegt. Die Empfehlungen und Regeln des Corporate Governance Kodex reichen über die gesetzlichen Verpflichtungen hinaus, die im Aktiengesetz oder GmbH-Gesetz verankert sind, sie haben aber nur freiwilligen Charakter. Sie bilden jedoch eine wichtige Grundlage zur Verbesserung der Governance.

15.1 Welche Ziele werden mit dem Kodex verfolgt?

15.2 Welche Regeln werden unterschieden?

16

Kapitel

Praxistipps für den Aufsichtsrat

Regeln und Normen in Satzungen, Gesetzen etc. bilden das Grundgerüst für den Handlungsspielraum des Aufsichtsrats. Die Rechte und Pflichten müssen aber in der betrieblichen Praxis in konkrete Aktivitäten und Handlungen übersetzt werden. Praxistipps der ExpertInnen des IFAM-Teams unterstützen die ArbeitnehmerverterterInnen im Aufsichtsrat bei dieser verantwortungsvollen Arbeit. Im Mittelpunkt stehen Aktivitäten und Handlungen, die tunlichst vermieden werden sollten.

17

Kapitel

Literaturverzeichnis und weiterführende Literatur

Achatz/Jabornegg/Resch, Mitarbeiterbeteiligung – Aktienoptionen (2002)

Alversammer, Die Sorgfaltspflicht der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat (2000)

Amt für amtliche Veröffentlichung der Europäischen Gemeinschaften, Arbeitnehmervertreter in Europa und ihre Befugnisse im Unternehmen, Studie im Auftrag der Europäischen Kommission (2001)

Bertl/Mandl/Mandl/Ruppe (Hrsg.), GmbH oder GmbH & Co KG? (2000)

Chini, Aufsichtsratsinformationssystem (1986)

Czerny/Freudenthaler/Leitgeb, Bankenaufsichtsrecht Kompakt, Das Fit & Proper Buch (2016)

Dellinger, Kommentar zum Bankwesengesetz8 (2016)

Doralt/Nowotny/Kalss, Aktiengesetz, Band I und II (2003)

Dür/Dürrschmid, Der Aufsichtsrat im Kreditinstitut, Ein Leitfaden für die Praxis (2015)

Fritz, Gesellschafts- und Unternehmensformen3 (2007)

Gahleitner/Mosler (Hrsg.), Arbeitsverfassungsrecht – Gesamtwerk, Band 1–5 (2015)

Geppert/Moritz, Gesellschaftsrecht für Aufsichtsräte (1979)

Grün/Martinek, Mitarbeitervorsorgekasse (2002)

Haberer, Corporate Governance, Österreich – Deutschland – International (2003)

Haslinger/Schindler, Quotenpflicht für Aufsichtsräte großer und börsennotierter Unternehmen, DRdA 2018, 92 ff

Hauser et al, Unternehmenskrise (2009)

Hofbauer/Köstelbauer/Leitsmüller/Naderer, Unternehmenskrise und Insolvenz (1994)

Hofmann/Leitsmüller/Samsinger, Umstrukturierung – Fusion, Outsourcing, Ausgliederung – Leitfaden für Betriebsräte (2002)

Hofmann/Naderer/Oberrauter, Bilanz & Co2 (2016)

Jabornegg/Strasser, Kommentar zum Aktiengesetz5 (2010)

Jaros/Ruhm/Schirk/Temmel, Fit & Proper für den Finanzmarkt (2016)

Kalss/Brameshuber/Durstberger, Die Quote im Aufsichtsrat für Kapital- und Arbeitnehmervertreter, GesRZ 2017, 344 ff

Kalss/Hügel (Hrsg.), Europäische Aktiengesellschaft, SE-Kommentar (2004)

Kalss/Kunz, Handbuch für den Aufsichtsrat (2016)

Kalss/Nowotny/Schauer, Österreichisches Gesellschaftsrecht (2008)

Kastner/Doralt/Nowotny, Grundriß des österreichischen Gesellschaftsrechts5 (1990)

Kittel, Die Haftung des Aufsichtsrats der Aktiengesellschaft2 (2004)

Koppensteiner/Rüffler, GmbH-Gesetz, Kommentar3 (2007)

Kostner/Umfahrer, Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung6 (2008)

Kreil, Mitbestimmung im Konzern: die Tatbestände der §§ 110 Abs 6 und 88a ArbVG (1993)

Kriechbaum, GmbH Gründung – Haftung – Kosten (2002)

Leutner/Achitz/Farny/Wöss, Abfertigung neu (2003)

Löschnigg, Die Entsendung der Betriebsräte in den Aufsichtsrat – Organisationsrechtliche Probleme des § 110 ArbVG (1985)

Löschnigg/Melzer-Azodanloo, Haftungsrecht für Führungskräfte2 (2008)

Lugger, Fit & Proper – Gesetzliche und regulatorische Anforderungen an Aufsichtsratsmitglieder in Banken – Entstehung, Grundlagen und Folgen (2019)

Mader, Kapitalgesellschaften10 (2017)

Mayer-Horvath, Fit & Proper für Aufsichtsräte, Qualifikation und Eignung für Aufsichtsratsmitglieder in Kreditinstituten (2017)

Mayr/Resch, Abfertigung neu – BMVG2 (2009)

Nowotny/Zetter, HGB14 (2003)

Österreichische Finanzmarktaufsicht, Handbuch Versicherungsaufsicht – VAG 2016 (2016)

Pichler/Weninger, Aktienrecht in der Managerpraxis (2002)

Rauscher/Scherhak/Hinterleitner, Vereine4 (2010)

Reich-Rohrwig, Das österreichische GmbH-Recht, Band I2 (1997)

Schindler, Handbuch zur Europäischen Aktiengesellschaft2 (2007)

Sindelar/Fink, Das unabhängige Aufsichtsratsmitglied in Kreditinstituten, AR aktuell 4/2018, 12

Skriptenreihe „Wirtschaft-Recht-Mitbestimmung“ des VÖGB (www.voegb.at)

Steindl, US-Board und Aufsichtsrat (1999)

Strasser, Die Treuepflicht der Aufsichtsratsmitglieder der Aktiengesellschaft (1998)

Straube/Rauter/Ratka, Die Aufsichtsratsgeschäftsordnung (2006)

Straube/Ratka/Rauter (Hrsg.), GmbHG Wiener Kommentar zum GmbH-Gesetz (2018)

Temmel, Der Aufsichtsrat – Ein Handbuch für die Praxis (2003)

Deutschland:

Hoffmann/Preu, Der Aufsichtsrat5 (2003)

Köstler/Kittner/Zachert/Müller, Aufsichtsratspraxis; Handbuch für die Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat9 (2009)

Lindenthal, Die Kontrollfunktion des mitbestimmten Aufsichtsrats (2001)

Mävers, Die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in der Europäischen Aktiengesellschaft (2002)

Theisen, Information und Berichterstattung des Aufsichtsrats (2007)

Theisen/Wenz (Hrsg.), Die europäische Aktiengesellschaft (2002)

18

Kapitel

Stichwortverzeichnis

19

Kapitel

Autorenverzeichnis

Mag. Helmut Gahleitner ist langjähriger Mitarbeiter der Arbeiterkammer Wien mit dem Tätigkeitsschwerpunkt Wirtschaftsrecht, insbesondere Gesellschaftsrecht, Übernahmerecht, Wettbewerbsrecht und -politik. Er ist Autor mehrerer Publikationen und hat langjährige Erfahrung in der Beratung und Schulung von ArbeitnehmervertreterInnen im Aufsichtsrat.

Mag. Heinz Leitsmüller ist Leiter der Abteilung Betriebswirtschaft der AK Wien. Schwerpunkt seiner Tätigkeit ist vor allem die Beratung und Schulung von ArbeitnehmervertreterInnen im Aufsichtsrat sowie die Erstellung von Studien und Publikationen. Er ist Autor mehrerer Publikationen und Artikeln zu den Themen Jahresabschlussanalyse, Mitbestimmung, Mitarbeiterbeteiligung, Unternehmenskrise und Corporate Governance.

Elisabeth Lugger LL.B. (WU), BA, ist Wirtschaftsrechtexpertin der Bundesarbeiterkammer. Sie ist in der rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Beratung von Mitgliedern des Betriebsrats sowie ArbeitnehmervertreterInnen im Aufsichtsrat tätig und Autorin zu wirtschaftsrechtlichen Themen.

Mag. Joachim Preiss ist Bereichsleiter für Kommunikation, IT und Beschaffung in der AK Wien sowie Arbeits- und Gesellschaftsrechtsexperte der AK Wien/Bundesarbeitskammer.

Mag. Hannes Schneller ist Arbeitsrechtsexperte der Bundesarbeitskammer. Er ist seit vielen Jahren in der Beratung und Schulung von Mitgliedern des Betriebsrats und von ArbeitnehmervertreterInnen im Aufsichtsrat tätig und Autor zahlreicher Publikationen zum Thema Arbeitsrecht.

20

Kapitel

Abkürzungsverzeichnis